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Ihr Betrieb ist in einer der 9 Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft ansässig und Sie möchten nun zum ersten Mal einen Lehrling in einem Mittelstandsberuf ausbilden? Um Lehrlinge auszubilden, muss der Betrieb die Zulassung als anerkannter Ausbildungsbetrieb, der Betriebsleiter die Zulassung als anerkannter Lehrmeister und ev. ein Mitarbeiter die Zulassung als anerkannter Ausbilder vom IAWM erhalten. Um diese Zulassung zu erhalten, sollten nachstehende Unterlagen zusammengetragen werden:
Vom Lehrmeister und ev. Ausbilder werden folgende Unterlagen benötigt:
* Ein kurzer beruflicher Lebenslauf (ein Ausbilder mit Meisterbrief ist mindestens 23 Jahre alt und ein Ausbilder ohne Meisterbrief mindestens 25 Jahre alt) * Diplom- und Zeugniskopien * Ein Nachweis einer mindestens sechsjährigen Berufserfahrung in dem Fach, in dem er ausbilden möchte * Ein Leumundszeugnis Muster II * Sich an der Teilnahme an der pädagogischen Weiterbildung verpflichten, wenn er nicht über einen nach 1994 in der DG ausgestellten Meisterbrief (in gleich welchem Fach) verfügt oder andere pädagogische Vorkenntnisse nachweisen kann.
Vom Ausbildungsbetrieb werden folgende Unterlagen benötigt:
* Wenn es sich bei dem Betrieb um eine Gesellschaft handelt werden die Statute benötigt * Ein Auszug aus dem Unternehmensschalter (ehemals Handelsregister) * LSS-Bescheinigung * Bescheinigung des Gesundheitsdienstes * Bescheinigung und Policenummer der Arbeitsunfallversicherung
Um die Betriebsanerkennung in die Wege zu leiten, kontaktieren Sie bitte das zuständige Lehrlingssekretariat. Neue Ausbildungsbedingungen
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