Liberalisierung der Zulassung zum Beruf, aber … bestimmte Kompetenzen sind Voraussetzung
Neue gesetzliche Grundlage zur Ausübung zahlreicher Berufe

In mehreren Sektoren wurden die Bedingungen zur Selbständigkeit grundlegend verändert. Ab 01. September 2007 gelten deshalb in zahlreichen Berufen des Kfz-, Bau- oder Horeca-Sektors sowie in den ästhetischen Berufen neue Voraussetzungen zur Unternehmensgründung und Berufsausübung.
Für Absolventen/innen der mittelständischen Ausbildung, die ihr Zeugnis/Diplom vor Inkrafttreten der neuen Königlichen Erlasse (KE) erhielten, gilt: diese Zertifikate werden anerkannt. Auch wird nicht in Frage gestellt, wer jetzt bereits ein selbständiges Unternehmen führt und den alten Bedingungen der Berufszulassung somit genügte.
Hier als Beispiel der Kfz- und der Bausektor. Nähere Angaben zu Horeca-Sektor und Ästhetik folgen.
Kraftfahrzeugsektor (secteur mobilité)
- Art der Neuerungen:
Die mittelständischen Zeugnisse und Diplome der Deutschsprachigen Gemeinschaft ermöglichen die Zulassung zum Beruf. Es werden aber dennoch intersektorielle und sektorielle Kompetenzen vorgeschrieben.
1.1. Intersektorielle Kompetenzen
Es werden administrative Kompetenzen (Regelwerk, Betriebsführungsgrundlagen …) und technische Kompetenzen (theoretische Fachkenntnisse und Grundlagenkompetenzen) verlangt.
Für alle motorisierten Fahrzeuge unter 3.5 To genügt des Gesellenzeugnis für einen der Berufe der Berufsgruppe um sich in allen Berufen der Berufsgruppe selbständig zu machen.
Für alle motorisierten Fahrzeuge über 3.5 To ist der Meisterbrief vonnöten.
1.2. Sektorielle Kompetenzen
Für Motorfahrzeuge unter 3.5 To beinhalten diese die Mechanik, Elektrik, Elektronik, Regeltechnik, Hydraulik und Diagnose an Kraftfahrzeugen, Kleintransportern, Motorrädern und Mopeds…
Für Motorfahrzeuge über 3.5 To beinhalten diese Mechanik, Elektrik, Elektronik, Regeltechnik, Hydraulik, Pneumatik, Hebetechniken und Diagnose an Lkw und Landmaschinen…
B. Bausektor (secteur construction)
- Art der Neuerungen:
Die mittelständischen Zeugnisse und Diplome der Deutschsprachigen Gemeinschaft ermöglichen die Zulassung zum Beruf. Es werden aber dennoch intersektorielle und sektorielle Kompetenzen vorgeschrieben.
Hier eine Übersicht der notwendigen Zertifikate zur Unternehmensgründung bzw. Berufsausübung:
| 2.1 |
Maurer/in: |
Gesellenzeugnis |
| 2.2 |
Verputzer/in: |
Gesellenzeugnis |
| 2.3 |
Fliesenleger, Steinmetz, Marmorbearbeiter/in: (in einem Berufszweig zusammengefasst) |
Gesellenzeugnis |
| 2.4 |
Dachdecker, Bauklempner, Bauschreiner (Dachstühle), Metalldächer (in einem Berufszweig zusammengefasst) |
Gesellenzeugnis |
| 2.5 |
Schreiner, Küchenmonteru, Glaser, Bauschreiner (generell), Parkettverleger, Möbelschreiner: (in einem Berufszweig zusammengefasst) für reine Montagetätigkeiten für Montagetätigkeiten und eigene Fertigung |
Meisterbrief |
| 2.6 |
Anstreicher, Bodenverleger: |
Gesellenzeugnis |
| 2.7 |
Heizungs- und Sanitärinstallateur, Klimatechniker, Gasinstallateur: (in einem Berufszweig zusammengefasst) |
Gesellenzeugnis |
| 2.8 |
Elektroinstallateur |
Gesellenzeugnis |
| 2.9 |
Bauunternehmer (Generalunternehmer): |
Meisterbrief |
C. Betriebsführungskenntnisse
Die gesetzlichen Regelungen zur Berufszulassung in Punkto Betriebsführungskenntnisse wurden grundlegend überarbeitet. Das Kursprogramm für die Betriebsführungskenntnisse in der Meisterausbildung sowie für den Schnellkurs in Betriebsführung werden in Kürze überarbeitet.
Liste zu Berufszulassungen
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