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AUSBILDUNGSPRÄMIE Förderung der betrieblichen Ausbildung
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gilt es, massiv in eine gute Ausbildung der Fachkräfte von Morgen zu investieren. Der Föderalstaat hat in Zusammenarbeit mit dem IAWM folgende Maßnahmen für die duale Ausbildung eingeführt:
- Hoher Stellenwert der Ausbildung Jugendlicher in den Betrieben
Die Lehr-und andere Ausbildungsverträge, die bereits in der Vergangenheit für die Berechnung der Jungarbeitnehmerquote im Rahmen eines Abkommens zum ersten Arbeitsplatz berücksichtigt werden, zählen von nun an doppelt!
Ihr Sozialsekretariat, das Arbeitsamt unter www.adg.be und das Landesamt für Soziale Sicherheit unter www.onss.fgov.be verfügen über weitere Informationen.
- TUTORAT - Ausbilderprämie
Arbeitgeber von qualifizierten Ausbildern/innen (TUTOR) können einen Nachlass auf die Sozialabgaben von € 400 pro Trimester und Ausbilder geltend machen!
Die Zahl der Auszubildenden (unter 26 Jahre) pro Ausbilder ist auf höchstens fünf begrenzt und sowieso vom IAWM auf zwei Lehrlinge pro Ausbilder festgelegt. Die Mindestdauer des Lehrvertrages beträgt 100 Stunden pro Quartal.
Die Ausbilder im Betrieb müssen folgende Kriterien erfüllen:
- mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Ausbildungsberuf nachweisen
- über den Nachweis der anerkannten pädagogischen Fortbildung verfügen
Das Antragsformular für die Ausbildungsprämie finden Sie hier>>.
Bitte reichen Sie den Antrag beim föderalen Dienst Dienst ein:
SPF Emlpoi, Travail et Concertation sociale EMT-Direction des jeunes travailleurs et des travailleurs âgés Rue Ernest Blerot 1 1070 Bruxelles
Weitere Informationen finden Sie unter www.leforem.be
- Startbonus und Praktikumsbonus
Der Startbonus erhält jeder schulpflichtige Jugendliche im Rahmen eines Lehrvertrages von mindestens vier Monaten für jedes bestandene Ausbildungsjahr ohne Einfluss auf das Kindergeld.
Der Praktikumsbonus erhält der Ausbildungsbetrieb für jeden Lehrvertrag von mindestens vier Monaten (bestanden oder nicht) mit einem schulpflichtigen Jugendlichen.
1. Lehrjahr
| 500 Euro
| 2. Lehrjahr
| 500 Euro
| 3. Lehrjahr
| 750 Euro
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Beide Prämien müssen bei der zuständigen Dienststelle des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung über www.onem.be mit dem Formular C63 BONUS beantragt werden.
- Innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Lehrvertrages muss ein gemeinsamer Antrag vom Jugendlichen und vom Betrieb gestellt werden;
- Um die Prämie zu erhalten, müssen Betrieb und Jugendlicher getrennt einen Antrag einreichen innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des jeweiligen Ausbildungsjahres
Dem Antrag muss eine Bestätigung des Ausbildungsjahres des IAWM beigefügt werden, daß der Jugendliche sein Ausbildungsjahr bestanden bzw. beendet hat.
Das gemeinsame Erstformular finden Sie hier>>. Das Antragsformular für den Jugendlichen finden Sie hier>>. Das Antragsformular für den Arbeitgeber finden Sier hier>>.
Die Lehrlingssekretärinnen des IAWM erteilen gerne weitere Auskunft:
Das Lehrlingssekretariat Eupen und das Lehrlingssekretariat St. Vith
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