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Das IAWM erfüllt laut Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen folgenden amtlichen Auftrag:
1. die Kurse und Tätigkeiten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung im
Mittelstand zu koordinieren sowie deren pädagogische, administrative und
finanzielle Aufsicht zu gewährleisten;
2. die pädagogische Ausbildung von Lehrkräften und Ausbildern/innen zu
fördern;
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3. die Ausbildungsprogramme zu erstellen und zu aktualisieren sowie der Regierung zur Genehmigung vorzulegen;
4. die Tests und Prüfungen zu koordinieren, deren Beurteilungsmethoden zu erstellen und die pädagogische Prüfungsaufsicht zu übernehmen;
5. die Genehmigung der Lehrverträge beziehungsweise deren Entzug durchzuführen sowie den Verlauf der Lehre insbesondere im Ausbildungsbetrieb zu beaufsichtigen;
6. die Gesellenzeugnisse, Meisterbriefe und Zertifikate vorzubereiten;
7. die anerkannten Zentren (ZAWM) zu fördern, zu koordinieren und zu beaufsichtigen;
8. die Überprüfung und die Anerkennung der Ausbildungsbetriebe vorzunehmen sowie ggf. den Entzug der Anerkennung;
9. die Tätigkeit der anerkannten Lehrlingssekretäre zu leiten und die Lehrlingskommission zu unterstützen;
10. aus eigener Initiative oder auf Anfrage der Regierung Gutachten oder Studien zur Aus- und Weiterbildung im Mittelstand zu erstellen;
11. der Regierung Vorschläge und Gutachten zu Dekret- oder Erlassentwürfen unterbreiten;
12. die Zusammenarbeit fördern mit:
- nationalen Instanzen im Bereich Mittelstand und KMU,
- wallonischen, Brüsseler oder flämischen Instituten oder Organisationen im Bereich Aus- und Weiterbildung,
- Einrichtungen in der DG, die sich beruflicher Aus- und Weiterbildung widmen,
- Ausländischen Einrichtungen oder Organisationen, die sich beruflicher Aus- und Weiterbildung widmen.
Diese vielseitigen Aktivitäten können als „core business“ des Institutes bezeichnet werden. Darüber hinaus setzt sich das IAWM in zahlreichen Projekten für die Erneuerung, Verbreitung und Europäisierung der Berufsausbildung ein und somit nachhaltig für die Nachwuchssicherung im Handwerk und den Standort DG (siehe PROJEKTE)
Lesen Sie hier das Dekret über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (Dekret 91)
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