Wie geht man in der Praxis vor ?
An wen muss man sich in der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens wenden?
Zunächst gilt es, in einem anderen Land einen Betrieb, eine Schule oder eine Berufsbildungs-stätte zu finden, die zur Aufnahme bereit sind. Diese Einrichtung wird als Berufsbildungspartner im Aufnahmeland bezeichnet. Anschließend verständigen sich die Berufsbildungseinrichtungen und der Aufnahmepartner im Aufnahmeland über die Modalitäten des Aufenthalts (Inhalt, Ziel, Dauer, Betreuung).
Der Teilnehmer erhält vor seiner Abreise den EUROPASS Berufsbildung. Die zuständige Bildungseinrichtung seines Herkunftslandes füllt einen Teil des Dokuments aus.
Der Inhaber des EUROPASSES absolviert den Aufentahlt bei dem Berufsbildungspartner im Aufnahmemitgliedstaat entsprechend den vorher festgelegten Ausbildungsinhalten. Zur leichteren Integration wird er besonders während dieser Berufsbildungszeit von einem Ausbilder betreut.
Zum Abschluss des Aufenthalts füllt der Ausbildungspartner im Aufnahmemitgliedstaat den EUROPASS Berufsbildung (in der Landessprache) aus und bescheinigt die absolvierte Berufsbildung. Im Heimatland der Person in der Berufsbildung wird diese Bescheinigung übersetzt. Seine Berufsbildungseinrichtung unterschreibt die Bescheinigung.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens ist das IAWM (Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen), Loten 3a in B 4700 EUPEN mit der Verbreitung des EUROPASSES betraut worden. Interessenten melden sich dortselbst:
Tel. 00.32.87.740294 740187
Fax 00.32.87.556507
e-mail: iawm@iawm.be
http://www.iawm.be
|