Weichen für die Zukunft stellen

Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.

Weichen für die Zukunft stellen

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Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.

Finanzen

Als Betriebsleiter machen Sie Ihren Schützling fit für den Beruf! In der Ausbildung steht das Erlernen eines Handwerks oder eines Dienstleistungsberufs im Vordergrund. Für ihren Einsatz im Betrieb und in der Berufsschule erhalten Auszubildende monatlich eine Vergütung. Auch als Ausbildungsbetrieb haben Sie finanzielle Vorteile.

Tarife für Auszubildende

Aktuell erhalten Auszubildende monatlich folgende Mindestentschädigung (seit 1. Januar 2024)

a) im 1. Jahr der Fachkurse vom 1. Juli bis zum 31. Dezember und in der Anlehre: 395,49 Euro;

b) im 1. Jahr der Fachkurse vom 1. Januar bis zum 30. Juni: 451,98 Euro;

c) im 2. Jahr der Fachkurse vom 1. Juli bis zum 31. Dezember: 508,48 Euro;

d) im 2. Jahr der Fachkurse vom 1. Januar bis zum 30. Juni: 677,98 Euro;

e) im 3. Jahr der Fachkurse vom 1. Juli bis zum 31. Dezember: 734,47 Euro;

f) im 3. Jahr der Fachkurse vom 1. Januar bis zum 30. Juni: 790,97 Euro;

g) im Fall der Fachkurse im Rahmen einer auf ein Jahr verkürzten Lehre oder einer Verlängerung des Lehrvertrags im letzten Jahr: 790,97 Euro.

Für Lehrlinge, die an den Kursen der Angewandten Betriebslehre teilnehmen und diesen Kurs am Ende des ersten Lehrjahres erfolgreich bestehen, beträgt die monatliche Mindestentschädigung:

a) im 1. Lehrjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember: 395,49 Euro;

b) im 1. Lehrjahr vom 1. Januar bis zum 30. Juni: 451,98 Euro;

c) im 2. Lehrjahr: 677,98 Euro;

d) im 3. Lehrjahr: 790,97  Euro.

Für Lehrlinge der Anlehre beträgt die monatliche Mindestentschädigung 388,38 Euro (ohne halbjährlichen Wechsel).

Wichtig zu wissen: Diese Mindestentschädigung für Auszubildende hat keinen Einfluss auf das Kindergeld.
Die Barauszahlung der Mindestentschädigung ist unzulässig.

Praktikumsbonus

Der Praktikumsbonus ist eine Ausbildungsprämie für Betriebe mit Betriebssitz (nicht Sozialsitz) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG). Dies gilt, wenn der Ausbildungsvertrag mit Jugendlichen abschlossen wird, die zu Beginn der Ausbildung noch der Schulpflicht unterliegen. Die Vertragsdauer muss mindestens vier Monate betragen. Für jedes beendete Ausbildungsjahr erhält der Betrieb folgende Prämie:

1. Ausbildungsjahr: 500,- Euro
2. Ausbildungsjahr: 500,- Euro
3. Ausbildungsjahr: 750,- Euro

Kommt der Auszubildende für diese Prämie in Frage, kümmert sich der Lehrlingssekretär bei Vertragsunterzeichnung um alle nötigen Dokumente und reicht den Antrag auf Praktikumsbonus ein. Hier geht es zum entsprechenden Rechtstext, in dem alle Bedingungen und Regelungen detailliert aufgeführt sind.

Zielgruppenermäßigung für Tutoren

Benennen Sie im Ausbildungsbetrieb Ausbilder, die sich um die Ausbildung der Jugendlichen kümmern, wird dies mit der sogenannten Zielgruppenermäßigung für Tutoren unterstützt.

Arbeitgeber, die Jugendlichen eine berufliche Ausbildung oder ein Praktikum ermöglichen, können eine Senkung der Arbeitgeberabgaben (LSS-Ermäßigung) für Tutoren beantragen.

Das entsprechende Formular mit allen weiteren Informationen finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner im IAWM:
Herr Raphael Schroeder

IAWM - Duale Ausbildung
Vervierser Straße 4a, B-4700 Eupen
+32 87 306880
+32 87 891176
iawm@iawm.be
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