Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.
Aktuell erhalten Auszubildende monatlich folgende Mindestentschädigung (Rundschreiben Stand 1. Januar 2022):
Wichtig zu wissen: Diese Mindestentschädigung für Auszubildende hat keinen Einfluss auf das Kindergeld.
Die Barauszahlung der Mindestentschädigung ist unzulässig.
Wer in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) einen Ausbildungsvertrag abschließt und noch der Schulpflicht unterliegt, wird für jedes erfolgreich abgeschlossene Ausbildungsjahr belohnt. Der sogenannte Startbonus ist eine Ausbildungsprämie für Jugendliche, die während ihrer Schulpflicht einen vom IAWM genehmigten Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, dessen Niederlassungseinheit sich in der Deutschsprachigen Gemeinschaft befindet, abschließen.
Diese Regelung gilt für mittelständische Ausbildungsverträge, Industrielehrverträge oder Berufseinarbeitungsverträge. Um die Prämie zu erhalten, muss die Dauer des Vertrags mindestens vier Monate betragen. Für jedes bestandene Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende folgende Prämie:
1. Ausbildungsjahr: 500,- Euro
2. Ausbildungsjahr: 500,- Euro
3. Ausbildungsjahr: 750,- Euro
Wichtig zu wissen: Der Startbonus hat keinen Einfluss auf das Kindergeld.
Kommt der Auszubildende für diese Prämie in Frage, kümmert sich der Lehrlingssekretär bei Vertragsunterzeichnung um alle nötigen Dokumente und reicht den Antrag auf Startbonus ein. Hier geht es zum entsprechenden Rechtstext, in dem alle Bedingungen und Regelungen detailliert aufgeführt sind.