Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.
Aktuell erhalten Auszubildende folgende Mindestentschädigung:
Wichtig zu wissen: Diese Mindestentschädigung für Auszubildende hat keinen Einfluss auf das Kindergeld.
Der Praktikumsbonus ist eine Ausbildungsprämie für Betriebe mit Betriebssitz (nicht Sozialsitz) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG). Dies gilt, wenn der Ausbildungsvertrag mit Jugendlichen abschlossen wird, die zu Beginn der Ausbildung noch der Schulpflicht unterliegen. Die Vertragsdauer muss mindestens vier Monate betragen. Für jedes beendete Ausbildungsjahr erhält der Betrieb folgende Prämie:
1. Ausbildungsjahr: 500,- Euro
2. Ausbildungsjahr: 500,- Euro
3. Ausbildungsjahr: 750,- Euro
Kommt der Auszubildende für diese Prämie in Frage, kümmert sich der Lehrlingssekretär bei Vertragsunterzeichnung um alle nötigen Dokumente und reicht den Antrag auf Praktikumsbonus ein. Hier geht es zum entsprechenden Rechtstext, in dem alle Bedingungen und Regelungen detailliert aufgeführt sind.
Benennen Sie im Ausbildungsbetrieb Ausbilder, die sich um die Ausbildung der Jugendlichen kümmern, wird dies mit der sogenannten Zielgruppenermäßigung für Tutoren unterstützt.
Arbeitgeber, die Jugendlichen eine berufliche Ausbildung oder ein Praktikum ermöglichen, können eine Senkung der Arbeitgeberabgaben (LSS-Ermäßigung) für Tutoren beantragen.
Das entsprechende Formular mit allen weiteren Informationen finden Sie hier.
Ihr Ansprechpartner im IAWM:
Herr Raphael Schroeder