Weichen für die Zukunft stellen

Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.

Weichen für die Zukunft stellen

Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.

Weichen für die Zukunft stellen

Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.

Der Ausbildungsvertrag

Wir sind davon überzeugt, dass niemand besser geeignet ist, jungen Menschen einen Beruf näherzubringen, als die Fachleute aus unserer Region. Eine duale Ausbildung eröffnet Jungs und Mädels zahlreiche Perspektiven. Doch bevor Sie ein Ausbildungsverhältnis eingehen, sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken über alle rechtlichen Bestimmungen machen. Auszubildende, Betriebsleiter und Ausbilder haben Rechte, aber auch gewisse Pflichten, die Sie erfüllen müssen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen, damit Sie und Ihre Auszubildenden erfolgreich in die Ausbildung starten können.

Schritt für Schritt zum Ausbildungsvertrag

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Ausbildungsverträge im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 1. Oktober einschließlich unterzeichnet werden.

Schritt 1:
Jugendliche müssen sich einen passenden Ausbildungsberuf und -betrieb suchen. Dabei können die Lehrlingssekretäre behilflich sein: Sie beraten Jugendliche und Eltern rund um das Thema der dualen Ausbildung und können hilfreiche Tipps zur weiteren Vorgehensweise geben.

Zudem lohnt sich bei der Stellensuche der Blick auf die Online-Lehrstellenbörse. Hier werden alle Ausbildungsangebote des neuen Ausbildungsjahres eingetragen und regelmäßig aktualisiert.
 
Schritt 2:
Jugendliche, die eine Ausbildung starten, sollten im Voraus Kontakt zum Ausbildungsbetrieb aufnehmen, um dort genau abzuklären, wann sie den Ausbildungsvertrag unterzeichnen und die Ausbildung starten können.

Schritt 3:
Sind sich die Vertragsparteien einig, muss das zuständige Lehrlingssekretariat informiert werden. Für den Ausbildungsvertrag brauchen Lehrlingssekretäre folgende Unterlagen, die persönlich eingereicht oder auch per Mail zuschickt werden können:

  • ein Passfoto für die Akte
  • eine Kopie des Personalausweises
  • Adresse, Telefonnummer, Handynummer und E-Mail-Adresse
  • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses (wenn vorhanden, eine Kopie des Abschlusszeugnis des Sekundarschulunterrichts)
  • ggf. eine Kopie des letzten Abschlusszeugnisses
  • wenn die Auszubildenden minderjährig sind, die Angaben des gesetzlichen Vertreters (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Handynummer und E-Mail-Adresse)
  • die Kontonummer (IBAN und BIC)


Schritt 4:
Sind alle Unterlagen eingereicht wird der Lehrvertrag unterzeichnet. Sind Jugendliche zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht volljährig, muss der gesetzliche Vertreter den Ausbildungsvertrag ebenfalls unterzeichnen.

Bei Vertragsunterzeichnung:

  • erklärt der Lehrlingssekretär die Rechte und Pflichten des Auszubildenden sowie des Betriebsleiters
  • erhalten alle Parteien wichtige Infos zum Schulbeginn
  • kümmert sich der Lehrlingssekretär um die Anmeldung in der Berufsschule
  • erhält man nicht sofort ein Exemplar des Lehrvertrags, sondern übergangsweise ein provisorisches Dokument

Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Anmeldung bei der Krankenkasse

Safety First! Sicherheit ist ein wichtiges Thema auf allen Ebenen. Deshalb sind unsere Auszubildenden gut geschützt. Die Betriebe sind verpflichtet, eine Arbeitsunfallversicherung für alle Auszubildenden abzuschließen.

Diese Versicherung deckt nicht nur die Risiken im Ausbildungsbetrieb und auf dem Arbeitsweg, sondern auch während des Unterrichts in der Berufsschule ab, bei überbetrieblichen Ausbildungen und im Verbundbetrieb.

Auszubildende bleiben bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, Personen zu Lasten der Eltern. Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Auszubildende 19 Jahre alt werden, müssen sie sich selbst als Hauptversicherte anmelden. Genaue Informationen müssen bei den Krankenkassen erfragt werden.

IAWM - Duale Ausbildung
Vervierser Straße 4a, B-4700 Eupen
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