Weichen für die Zukunft stellen

Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.

Weichen für die Zukunft stellen

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Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.

Dualer Bachelor

Sie sind im Finanzsektor tätig und möchten jungen Menschen auf ihrem Weg in die berufliche Zukunft begleiten? Sie sind auf der Suche nach gut ausgebildetem Fachpersonal? Bilden Sie Ihre eigenen Profis aus!

Neben der klassischen Ausbildung können Abiturienten in Ostbelgien ein duales Studium absolvieren. Mit dem Meistervolontariat werden Studium und Praxis problemlos miteinander verbunden. Im Meistervolontariat erlernen die Abiturienten die Studieninhalte nicht nur theoretisch in der Berufs- und Hochschule, sondern auch direkt praktisch in Ihrem Betrieb. Daher gibt es den sogenannten Volontariatsvertrag, der in den Bereichen Buchhaltung und Versicherung zwischen Studierendem und Betrieb abgeschlossen wird.

Schulischer Ablauf

Die erforderlichen Kompetenzen erarbeiten sich Volontäre in drei aufeinander aufbauenden Ausbildungsjahren. Die theoretischen Fachkurse finden in der Regel an zwei bis drei Tagen/Abenden pro Woche statt. Während der übrigen Wochenstunden bauen die angehenden Bachelorstudierenden ihre fachlichen Kompetenzen im Ausbildungsbetrieb aus. Ein betrieblicher Ausbildungsplatz ist zwingend erforderlich, um den Charakter des dualen Studiengangs zu wahren und die erforderlichen ECTS-Punkte pro Ausbildungsjahr zu erreichen.

Mit einem abgeschlossenen Meistervolontariat erhalten die Absolventen sowohl den Bachelorabschluss als auch den Meisterbrief im entsprechenden Beruf.

Ähnlich wie beim klassischen Ausbildungsvertrag, gibt es auch im Falle des Meistervolontariats genaue Regeln, Rechte und Pflichten, an die sich sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch die Volontäre halten müssen.

Ebenso wickeln die Lehrlingssekretäre die Vertragsunterzeichnung ab. Tipps zum Ablauf gibt es hier.  Auch, wenn es in der Ausbildung mal nicht ganz rund läuft, sind die Lehrlingssekretäre die erste Anlaufstelle.

Mindestzulage für Meistervolontäre

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet Volontären eine monatliche Mindestzulage auszuzahlen. Diese Entschädigung und alle anderen Rechte und Pflichten im Meistervolontariat gelten sowohl für die betriebliche Praxis als auch für den Besuch der theoretischen Meisterkurse.

Momentan erhalten Meistervolontäre folgende Mindestzulage (Rundschreiben 1. Januar 2023)

  1. Ausbildungsjahr: 629,41 Euro
  2. Ausbildungsjahr: 896,25 Euro
  3. Ausbildungsjahr: 1058,73 Euro

Die Barauszahlung der Mindestzulage ist unzulässig.

Zulassungsbedingungen für Ausbildungsbetriebe

Um als Ausbildungsbetrieb anerkannt zu werden, müssen Sie einige Bedingungen erfüllen. Die für Ihren Berufszweig zuständigen Lehrlingssekretäre sind Ihre direkten Ansprechpartner.

Lehrmeister und/oder Ausbilder müssen dem Lehrlingssekretariat folgende Unterlagen zu Verfügung stellen:

  • persönliche Angaben: Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Nationalregisternummer, Adresse, Kontonummer, Telefon- und Handynummer
  • einen kurzen beruflichen Lebenslauf
  • Diplom- und Zeugniskopien
  • einen Nachweis der erforderlichen fachlichen Berufserfahrungen: Nachweis über drei Jahre Berufserfahrung, sofern ein Meisterbrief in dem Fach vorliegt
  • ein einwandfreies Leumundszeugnis Muster II
  • die Einschreibung zur Teilnahme an der pädagogischen Fortbildung des IAWM

Bitte beachten Sie: Falls ein nach 1993 in der DG ausgestellter Meisterbrief vorliegt oder andere pädagogische Vorkenntnisse nachgewiesen werden können, entfällt die Teilnahme am Pädagogikkurs.


Vom Ausbildungsbetrieb benötigt das Lehrlingssekretariat folgende Angaben:

  • Bezeichnung/Name, Adresse, Telefon- und Faxnummer, gegebenenfalls Homepage
  • die Statuten, sofern es sich bei dem Betrieb um eine Gesellschaft handelt
  • ein Auszug aus dem Unternehmensschalter (ehemals Handelsregister) mit den betreffenden Zulassungsnummern zum Beruf
  • die LSS-Identifizierungsnummer
  • die Bescheinigung des Gesundheitsdienstes (C14)
  • die Bescheinigung der Arbeitsunfallversicherung (C9)
  • die Arbeitsordnung des Betriebs

Die zuständigen Lehrlingssekretäre überprüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und melden sich nach der Überprüfung zwecks Terminabsprache zur Betriebsanerkennung.

Zulassungsbedingungen für Meistervolontäre

Um einen Volontariatsvertrag abschließen zu können, müssen Volontäre:

  • im Besitz des Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts (Abitur) sein
  • sich legal in Belgien aufhalten, d. h. über eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als drei Monaten verfügen oder eine Meldung als anerkannter Flüchtling in Belgien

Wichtige Infos für Volontäre und Ausbildungsbetriebe

  • Statut im Betrieb: Es gibt die Möglichkeit eines Volontariartsvertrages oder eines klassischen Arbeitsvertrages
  • Einschreibegebühren Betrieb: Durch die Unterzeichnung des Volontariatsvertrags sind die Ausbildungsbetriebe verpflichtet, die jährliche Einschreibegebühr ihrer Studierenden an das ZAWM Eupen zu entrichten. Diese beträgt 500,00 Euro pro Jahr
  • Verwaltungsgebühr Studenten: Studierende übernehmen die Kosten für die jährlich zu entrichtende Verwaltungsgebühr der Autonomen Hochschule (AHS Eupen) in Höhe von 200,00 Euro.
  • Anmeldung beim LSS (ONSS): Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages meldet der Betrieb den Volontär beim LSS (ONSS) an. Bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Volontäre das Alter von 18 Jahren erreichen, werden sie in der DmfA als Auszubildende angemeldet. Dann gelten für sie die Regelungen der Auszubildenden in Bezug auf Jahresurlaub, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem Volontäre das Alter von 19 Jahren erreichen, werden diese wie reguläre Arbeitnehmer gehandhabt und müssen sich an die Regelungen der sozialen Sicherheit richten
  • Arbeitsunfallversicherung: Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, für jeden Volontär eine Arbeitsunfallversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt nicht nur die Risiken im Ausbildungsbetrieb und auf dem Arbeitsweg ab, sondern auch während des Unterrichts in der Berufsschule, auf den Wegen (in beide Richtungen) von der Berufsschule zum Ausbildungsbetrieb oder zum Wohnsitz
  • Krankenkasse: Volontäre bleiben bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, Personen zulasten der Eltern. Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem Volontäre 19 Jahre alt werden, müssen sie sich selbst als Hauptversicherte anmelden. Genaue Informationen dazu gibt es bei den jeweiligen Krankenkassen
  • Bilanzgespräch: Einmal jährlich werden alle Volontäre zu einem Bilanzgespräch ins Lehrlingssekretariat eingeladen. Diese Einladung ist verpflichtend! Dieses wichtige Gespräch dient dazu, eine Zwischenbilanz der bisherigen Ausbildung zu ziehen, Fragen zu klären oder eventuelle Probleme anzusprechen

Alle weiteren Informationen zum Meistervolontariat gibt es hier.

Die Info-Broschüre Bachelor gibt es hier.

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