Beste Aussichten mit dualer Ausbildung

Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.

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Beschwerdemanagement

Das IAWM ist stets bemüht, seine Aufgaben zur Zufriedenheit seiner Klientel zu erledigen. Sollten Sie in irgendeiner Form unzufrieden mit unserer Arbeitsweise oder Amtshandlungen sein, dann kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich, damit wir unseren Standpunkt erläutern oder gemeinsam nach Lösungen suchen können.

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, eine Beschwerde schriftlich einzureichen.

Eine Beschwerde ist zulässig, wenn der Beschwerdeführer ein Interesse vorweisen kann und die Beschwerde:

  • die direkte Arbeit des IAWM betrifft,
  • sie schriftlich oder persönlich eingereicht wurde,
  • sie eine Beschreibung der Angelegenheit enthält, die Anlass zur Beschwerde gibt,
  • sie in deutscher oder französischer Sprache eingereicht wird,
  • Name und Adresse des Beschwerdeführers bekannt ist und
  • außerhalb der im "Erlass der Regierung über Prüfungen und Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes" festgelegten Beschwerdeverfahren und -fristen bei Zeugnissen, Prüfungseinsichten sowie Mitteilung der Resultate befindet.


Ab diesem Moment werden Sie in unser Verfahren des Beschwerdemanagements aufgenommen: Sie erhalten eine Empfangsbestätigung mit Eingangsdatum und wir überprüfen innerhalb von zehn Arbeitstagen, inwiefern die Beschwerde zulässig ist, wer sie bearbeiten wird und wie lange dies dauern kann. Darüber werden Sie informiert. Wir versichern Ihnen, dass wir uns bemühen, die Bearbeitungsfrist entsprechend den vorgegebenen Regeln vorzunehmen und auf 45 Kalendertage zu beschränken.

Sie können die Beschwerde mit dem Beschwerdeformular an das IAWM, Geschäftsführung, Vervierser Strasse 4a, 4700 Eupen oder beschwerde@iawm.be senden.

Sollte die Bearbeitung der Beschwerde aus Ihrer Sicht heraus nicht korrekt sein, so können Sie sich in zweiter Linie an den Ombutsdienst der Deutschsprachige Gemeinschaft wenden. Der Ombutsdienst ist dafür zuständig, Beschwerden über die Arbeitsweise und Amtshandlungen von Behörden zu untersuchen und in den bestehenden Konflikten zu vermitteln.

Die Beschwerde ist ohne Formvorgabe dem Ombutsdienst, Platz des Parlaments 1, 4700 Eupen, (Telefon: 0800/98759, beschwerde@dg-ombudsdienst.be) zu übermitteln. Eine Beschwerde beim Ombutsdienst hat für den Beschwerdeführer eine aussetzende Wirkung auf die Klagefrist vor dem Staatsrat. Die Leistungen des Ombutsdienstes sind für den Beschwerdeführer kostenfrei.
Für weitere Informationen: https://www.dg-ombudsdienst.be

Das IAWM führt ein Register über die eingegangenen Beschwerden. Dieses Register enthält Einträge über alle eingegangenen Beschwerden, über deren Weiterbehandlung, über die entsprechenden Untersuchungsergebnisse sowie gegebenenfalls über die sich daraus ergebenden Maßnahmen.
Jährlich wird dieses Register in anonymisierter Form dem Ombudsdienst.

Datenschutzbestimmungen
Das IAWM behandelt alle Beschwerden sowie das Register nach den Datenschutzbestimmungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung / DSGVO).
 

IAWM - Duale Ausbildung
Vervierser Straße 4a, B-4700 Eupen
+32 87 306880
+32 87 891176
iawm@iawm.be
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