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Zukunft.Chancen.Duale Ausbildung.

02.12.2019

Update: Lehrvertrag „29 Plus“

Für Personen mit Ersatzeinkommen

Seit dem 1. September 2018 haben Personen, die bestimmte Formen von Ersatzeinkommen beziehen, die Möglichkeit einen Lehrvertrag zu unterzeichnen.

Für wen kommt dieses Angebot in Frage?

1. Personen die eines der folgenden Ersatzeinkommen beziehen:

  • Arbeitslosengeld des LfA-ONEM
  • Eingliederungseinkommen oder gleichgestellte Sozialhilfe des ÖSHZ
  • Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens der Generaldirektion Personen mit Behinderung
  • Eingliederungsbeihilfe der Generaldirektion Personen mit Behinderung
  • Kranken- oder Invalidengeld des NIKI (INAMI)
  • Entschädigung des Landesinstitutes der Sozialversicherungen für Selbständige (INASTI)
  • Entschädigung für zeitweilige oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit der Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris)
  • Vergleichbare ausländische Leistungen

und

2. von der zahlenden Behörde die Erlaubnis erhalten haben, die Lehre mit dem Erhalt des Ersatzeinkommens zu kombinieren.

und

3. die allgemeinen Zulassungsbedingungen zur Lehre erfüllen.

Wichtig: Wer klassisches Arbeitslosengeld des LfA-ONEM bezieht, muss beim Arbeitsamt die sogenannte "Freistellung" beantragen.

Weitere Infos gibt es hier.

Nähere Infos erteilen die Lehrlingssekretariate Eupen und St.Vith.

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